Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 2025
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Winzer Glastechnik e.K. (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden. Dies umfasst sowohl Unternehmer (B2B) als auch Verbraucher (B2C). Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherschutzes unberührt.
1.2 Vertragsbestandteile, Abweichende Bedingungen und Schriftform
Diese AGB bilden den ausschließlichen Vertragsbestandteil. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt werden.
1.3 Angebot und Datenerfassung
Unsere Angebote sind freibleibend, Änderungen und technische Verbesserungen bleiben vorbehalten. Für die Vertragsabwicklung erheben und speichern wir die hierfür notwendigen Daten elektronisch. Es gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung.
1.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Leistungen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen vorliegen.
1.5 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist das Werk des Verkäufers in Wertheim. Sofern gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Wertheim bzw. das Gericht am Sitz des Kunden. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gefahrübergang, Versandkosten und Lieferbedingungen
2.1 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Verlassen des Werks auf den Kunden über, auch wenn der Verkäufer Versand, Ausfuhr oder Aufstellung übernimmt.
2.2 Versandkosten und individuelle Liefervereinbarungen
Die Versandkosten werden gemäß den zwischen den Parteien individuell getroffenen Vereinbarungen berechnet. Hierbei kann vereinbart werden, dass:
• Die Lieferung frei ab Werk erfolgt (der Kunde holt die Ware ab),
• die Lieferung unfrei erfolgt (Versandkosten trägt der Kunde) oder
• portofreie Lieferung bei Erreichen eines Mindestbestellwertes (z. B. 250 bzw. 500 Euro) gewährt wird.
Bei internationalen Lieferungen gelten ferner die jeweils aktuellen Zoll- und Einfuhrbestimmungen; etwaige Abgaben hat der Kunde zu tragen.
3. Lieferfristen, Lieferverzug und Verspätungsschäden
3.1 Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem vertragsgemäßen Geschäftsverlauf nicht widersprechen.
3.2 Beginn und Berechnung der Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt ab Werk, sobald sämtliche zur Fertigung erforderliche Unterlagen, Zeichnungen, Genehmigungen, Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben vorliegen und alle offenen technischen Fragen geklärt sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über etwaige Lieferverzögerungen in Kenntnis zu setzen.
3.3 Höhere Gewalt und sonstige Störungen
Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Versorgungsmängeln oder Verzögerungen bei Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist um den jeweiligen Zeitraum. Gleiches gilt für zusätzliche oder geänderte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden erbracht werden.
3.4 Lieferverzug
Ein Lieferverzug setzt voraus, dass der Kunde den Verkäufer schriftlich abgemahnt und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
3.5 Haftungsbegrenzung bei Verspätung
Im Falle eines Lieferverzugs ist die Haftung des Verkäufers für Schadensersatzansprüche (neben der Leistung) auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Vertragswertes beschränkt, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistungen
4.1 Preiskalkulation
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab Werk, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Zahlungsmodalitäten
Zahlungen sind nach Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen eingeräumt, gewährt der Verkäufer 2 % Skonto. Wechsel und Schecks werden nur als Erfüllungshandlung und auf Kosten des Kunden akzeptiert.
4.3 Sicherheitsleistungen
Bei Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, jede Teillieferung an die Erbringung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungsbetrages zu knüpfen.
5. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
5.1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen und uneingeschränkten Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Bestehende und zukünftige Forderungen des Verkäufers bleiben hiervon unberührt.
5.2 Weiterveräußerung und Verknüpfung
Die Vorbehaltsware darf vom Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden, ohne dass Ansprüche aus der Weiterveräußerung abgetreten, verpfändet oder anderweitig belastet werden. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, behält sich der Verkäufer einen Miteigentumsanteil vor, der sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neu entstandenen Sache bemisst.
5.3 Vorausabtretung
Zur Sicherung seiner Forderungen tritt der Kunde dem Verkäufer bereits im Voraus sämtliche Ansprüche ab, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware resultieren. Der aus der Einziehung der abgetretenen Forderungen erzielte Erlös ist ausschließlich zur Tilgung der offenen Forderungen des Verkäufers zu verwenden.
5.4 Freigabe von Sicherheiten
Auf schriftliches Verlangen gibt der Verkäufer Sicherheiten frei, sofern deren Nennwert das 120-prozentige Niveau der ausstehenden Forderungen übersteigt.
5.5 Rücktritt und Herausgabeverlangen
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
6. Mängel- und Ersatzansprüche
6.1 Mängelhaftung
Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelfrei ist. Bei geringfügigen Abweichungen, die die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich beeinträchtigen, gilt die Ware als vertragsgemäß. Bei Verbraucherverträgen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt, während im B2B-Bereich abweichende Vereinbarungen zulässig sind.
6.2 Nacherfüllung
Im Mangelfall hat der Kunde das Recht, Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Scheitert die Nacherfüllung oder wird diese vom Verkäufer verweigert, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Prüf- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung, insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit und Transportschäden, zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, so sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
6.4 Haftungsausschluss bei unsachgemäßer Verwendung
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Behandlung, Nutzung, Wartung oder Bedienung der Ware sowie aus normaler Abnutzung oder Einwirkungen (chemisch, elektrochemisch oder elektrisch) resultieren.
6.5 Haftungsbegrenzung bei leichter Fahrlässigkeit
Sofern nicht lebenswichtige Belange (Leben, Körper, Gesundheit) berührt sind, ist die Haftung des Verkäufers bei leichter Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt, insbesondere im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.6 Verjährung
Mängel- und Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, soweit nicht gesetzliche Ausschlussgründe (z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) entgegenstehen.
6.7 Entwicklungsaufträge
Bei Entwicklungsaufträgen haftet der Verkäufer ausschließlich, wenn der Erfolg der Entwicklung ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
7. Gewerbliche Schutzrechte und Geheimhaltung
7.1 Schutzrechte
Alle vom Verkäufer erstellten Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge und Angebote sind urheber- sowie gewerblich geschützt. Eine Nutzung durch den Kunden ist nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang gestattet; eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
7.2 Rechte Dritter
Sofern die Lieferung nach kundenspezifischen Vorgaben erfolgt, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass durch die Herstellung und Lieferung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Etwaige Ansprüche aus Rechtsverletzungen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.3 Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten, nicht offenkundigen Informationen sind als vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht an Dritte weitergegeben werden.